Bitte beachten Sie, dass für individuelle Anfertigungen (Sonderanfertigungen oder Maßanfertigungen) nach § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB grundsätzlich kein Widerrufsrecht besteht. Wir können solche Waren nicht zurücknehmen, da sie spezifisch auf Ihre persönliche Bedürfnisse zugeschnitten und somit nicht weiterverkaufbar sind.

